Geltungsbereich
Am Anfang steht die Frage, ob Ihr Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, und wenn ja, wie weit. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft nicht jede Website gleich.
Wir sagen Ihnen, was wir dazu wissen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist das nicht.
Für die verbindliche Auskunft nennen wir Ihnen jemanden. Unabhängig vom Gesetz gilt: Eine Website, die mehr Menschen bedienen können, erreicht auch mehr Menschen.