Leistung 06

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist keine Funktion, die man am Ende einschaltet. Sie betrifft Gestaltung, Inhalte, Bedienung und technische Umsetzung. Wer sie früh berücksichtigt, vermeidet unnötige Nacharbeit. Bei bestehenden Angeboten helfen konkrete Prüfungen und ein realistischer Maßnahmenplan.

Ausgangslage

Häufig ist unklar, wo die tatsächlichen Hürden liegen: Kontraste, Tastaturbedienung, Formulare, Struktur oder Inhalte. Hinzu kommt die Frage, welche gesetzlichen Anforderungen für das jeweilige Angebot gelten. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall gehört in fachkundige Hände; unsere Aufgabe ist die gestalterische und technische Umsetzung.

So arbeiten wir

Wir legen mit Ihnen den Prüfgegenstand und die anzuwendenden Standards fest, kombinieren geeignete automatisierte und manuelle Prüfungen und dokumentieren die Befunde nachvollziehbar. Danach priorisieren wir Maßnahmen nach Relevanz und Aufwand. Bei der Umsetzung arbeiten Design und Entwicklung zusammen; anschließend prüfen wir die bearbeiteten Punkte erneut. Keine Behauptung vollständiger Konformität ohne abgeschlossene Prüfung.

Leistungsumfang

Was dazugehört

Geltungsbereich

Am Anfang steht die Frage, ob Ihr Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, und wenn ja, wie weit. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 und betrifft nicht jede Website gleich.

Wir sagen Ihnen, was wir dazu wissen. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ist das nicht.

Für die verbindliche Auskunft nennen wir Ihnen jemanden. Unabhängig vom Gesetz gilt: Eine Website, die mehr Menschen bedienen können, erreicht auch mehr Menschen.

Prüfung nach WCAG 2.2 AA

Wir prüfen Ihre Website nach WCAG 2.2 auf Stufe AA. Dazu gehören Kontraste, die Bedienung per Tastatur, ein sichtbarer Fokus, eine saubere Überschriftenstruktur, beschriftete Formulare, Alternativtexte für Bilder und eine Darstellung, die beim Vergrößern nicht zerfällt.

Wir prüfen automatisiert und von Hand. Eine automatische Prüfung findet erfahrungsgemäß nur einen Teil der möglichen Probleme, deshalb führen wir beide Prüfungen getrennt auf.

So sehen Sie, was gefunden wurde und wie.

Maßnahmenliste

Aus der Prüfung entsteht eine Maßnahmenliste, sortiert nach Aufwand und Wirkung, nicht alphabetisch. Oben steht, was viel bringt und wenig kostet.

Vieles davon ist Handwerk und in Tagen erledigt: fehlende Beschriftungen, zu schwache Kontraste, eine falsche Reihenfolge. Manches ist eine Gestaltungsfrage und dauert länger, weil sich dafür am Entwurf etwas ändern muss.

Was was ist, steht in der Liste. Damit können Sie entscheiden, was Sie zuerst angehen, und auch, was Sie selbst oder Ihr bisheriger Dienstleister umsetzen.

Umsetzung

Wir beheben die Befunde in der Seite selbst und nicht mit einer Schicht darüber. Sogenannte Overlays oder Barrierefreiheits-Plugins versprechen, eine Website per Knopfdruck barrierefrei zu machen.

Das tun sie nicht: Sie überdecken Probleme, statt sie zu lösen, und bringen oft neue mit. Wir ändern deshalb das, was die Probleme verursacht, im Code, im Design und in den Inhalten.

Danach prüfen wir erneut, ob die Befunde tatsächlich behoben sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Zu einer barrierefreien Website gehört eine öffentliche Erklärung zur Barrierefreiheit. Sie beschreibt, nach welchem Standard die Website geprüft wurde, wann und wie, welche Einschränkungen bekannt sind und wie Nutzerinnen und Nutzer Probleme melden können.

Diese Erklärung erstellen wir als Teil der Leistung. Sie soll den tatsächlichen Stand beschreiben, nicht den gewünschten.

Unsere eigene steht auf dieser Website, inklusive dessen, was noch aussteht.

Neue Projekte

Barrierefreiheit gehört in den ersten Entwurf, dort kostet sie am wenigsten. Kontraste, Schriftgrößen, eine klare Reihenfolge und eine Bedienung per Tastatur lassen sich von Anfang an richtig anlegen – das ist deutlich einfacher als späteres Nachrüsten.

Nachträglich wird es teurer, weil dann Entscheidungen zurückgenommen werden müssen, die längst getroffen sind. Deshalb orientieren wir uns bei neuen Websites grundsätzlich an WCAG 2.2 AA, auch dann, wenn das Gesetz sie nicht verlangt.

Eine Aussage zur Konformität setzt eine abgeschlossene Prüfung voraus.

Was nicht dazugehört

Keine Rechtsberatung zur Frage, ob Sie im Einzelfall unter das Gesetz fallen. Wir sagen Ihnen, was wir dazu wissen, und für die verbindliche Auskunft nennen wir Ihnen jemanden.

Und kein Overlay. Es gibt Skripte, die man in eine Seite einbindet und die Barrierefreiheit versprechen. Die Probleme, die in der Seite selbst stecken, lösen sie nicht. Wir bauen die Seite richtig, statt eine Schicht darüberzulegen.

Technik und Werkzeuge

WCAG 2.2 AA · BFSG · Kontrastprüfung · Tastaturbedienung · Screenreader

Häufige Fragen

Alle Fragen

Die rechtliche Bewertung Ihres konkreten Angebots gehört in fachkundige Hände. Wir klären mit Ihnen den Prüfgegenstand und die anzuwendenden Standards und übernehmen die gestalterische und technische Prüfung und Umsetzung.

Den Prüfmaßstab legen wir mit Ihnen fest. Dazu gehören je nach Angebot Kontraste, Tastaturbedienung, Fokus, Struktur, Formulare, Alternativtexte und Zoom. Wir kombinieren automatisierte und manuelle Prüfungen und dokumentieren die Befunde.

Eine Maßnahmenliste, sortiert nach Aufwand und Wirkung, nicht alphabetisch. Vieles ist Handwerk und in Tagen erledigt, manches ist eine Gestaltungsfrage und dauert länger. Was was ist, sagen wir Ihnen.

Ja, in der Seite selbst und nicht mit einer Schicht darüber.

Ja. Die öffentliche Erklärung, die zur Website gehört, ist Teil der Leistung.

Ein neues Vorhaben, ein bestehendes Projekt oder ein Problem? Erzählen Sie uns davon. Wir hören zu und sagen Ihnen, wie wir helfen können.